Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen
LRNI_2006069Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen FachschulenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
5025/9–0
Titel
Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen
Ausgabedatum
31.07.2006
Text
Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen
5025/9–0
Stammverordnung
69/06
2006-07-31
Blatt 1
Ausgegeben am31.07.2006
Jahrgang 200669. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2006 aufgrund des § 14 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025–7 , verordnet:
Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratPlank
Abweichend von § 14 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes beginnen bei den ganzjährigen landwirtschaftlichen Fachschulen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 am zweiten Montag im Februar.
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