Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Pöchlarn
LRNI_2005009Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde PöchlarnGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/15–0
Titel
Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Pöchlarn
Ausgabedatum
17.02.2005
Text
Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Pöchlarn
1213/15–0
Kundmachung
9/05
2005-02-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.02.2005
Jahrgang 20059. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Pöchlarn
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Jänner 2005, Zl. IVW3-M-3153301/002-2004, in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, das Wappenrecht der Stadtgemeinde Pöchlarn, politischer Bezirk Melk, bestätigt und folgende Besserung des Wappens genehmigt:
“In Blau ein auf stürmisch gewelltem silbernem Schildfuß schwimmendes goldenes Boot, darin stehend der heilige Petrus in rotem Gewand und goldenem Mantel, in der rechten Hand einen goldenen Schlüssel, in der linken einen silbernen Fisch haltend.”
Die aus dem Wappen abgeleiteten Gemeindefarben sind “Blau-Weiß”.
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