Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems
LRNI_2004075Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen KremsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/13–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems
Ausgabedatum
30.09.2004
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems
1213/13–0
Kundmachung
75/04
2004-09-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.09.2004
Jahrgang 200475. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juli 2004, Zl. IVW3-M-3130201/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein grüner Schild, über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenfäden durch eine silberne Leiste gespalten, vorne schräggekreuzt ein goldenes gestürztes Schwert und ein goldener Palmzweig, hinten übereinander drei goldene sechsstrahlige Sterne.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.
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