Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altendorf
LRNI_2004022Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde AltendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/10–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altendorf
Ausgabedatum
31.03.2004
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altendorf
1213/10–0
Kundmachung
22/04
2004-03-31
Blatt 1
Ausgegeben am31.03.2004
Jahrgang 200422. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altendorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. März 2004, Zl. IVW3-M-3180101/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Altendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Schräglinks durch Zahnschnitt geteilt, oben in Grün ein goldener Krug, unten in Gold ein aufrecht stehender grüner Hammer, belegt mit einem schräglinks gestellten grünen Winkeleisen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Altendorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.
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