Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haslau-Maria Ellend
LRNI_2003062Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haslau-Maria EllendGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/8–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haslau-Maria Ellend
Ausgabedatum
21.08.2003
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haslau-Maria Ellend
1213/8–0
Kundmachung
62/03
2003-08-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.08.2003
Jahrgang 200362. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haslau-Maria Ellend
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 2003, Zl. IVW3-M-3071101/002-2003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Haslau-Maria Ellend das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenfäden gespalten, vorne in Grün ein goldener aufspringender Hase, hinten in Gold eine rote heraldische Rose.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Haslau-Maria Ellend festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Rot“ genehmigt.
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