Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Trattenbach
LRNI_2003041Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde TrattenbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/7–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Trattenbach
Ausgabedatum
24.06.2003
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Trattenbach
1213/7–0
Kundmachung
41/03
2003-06-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.06.2003
Jahrgang 200341. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Trattenbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. Juni 2003, Zl. IVW3-M-3184101/002-2003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Trattenbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Im Schildfuß ein silberner Wellenbalken, darüber, zwischen zwei goldenen Flanken im Astschnitt, in Grün ein goldendes Wasserrad und ein goldenes Bergwerkszeichen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Trattenbach festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß“ genehmigt.
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