Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Alland
LRNI_2002072Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde AllandGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/2–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Alland
Ausgabedatum
31.07.2002
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Alland
1213/2–0
Kundmachung
72/02
2002-07-31
Blatt 1
Ausgegeben am31.07.2002
Jahrgang 200272. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Alland
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 2002, Zl. IVW3-M-3060101/003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Alland das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün über einem blauen, von silbernen Leisten gesäumten Wellenbalken im Schildfuß, rechts aus dem Schildrand wachsend ein silberner Felsen, links eine goldene Baumhasel.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Alland festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb“ genehmigt.
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