Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ebergassing
LRNI_2002038Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde EbergassingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1213/1–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ebergassing
Ausgabedatum
12.04.2002
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ebergassing
1213/1–0
Kundmachung
38/02
2002-04-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.04.2002
Jahrgang 200238. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ebergassing
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. März 2002, Zl. IVW3-M-3240101/002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Ebergassing das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Über blauem gewelltem Schildfuß mit drei silbernen Wellenleisten, gespalten durch eine silberne Leiste, vorne in Rot ein goldener Eberkopf, hinten in Grün eine goldene Sonnenblume.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Grün“ genehmigt.
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