Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-Vöstenhof
LRNI_2002037Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-VöstenhofGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/99–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-Vöstenhof
Ausgabedatum
12.04.2002
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-Vöstenhof
1212/99–0
Kundmachung
37/02
2002-04-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.04.2002
Jahrgang 200237. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Bürg-Vöstenhof
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. März 2002, Zl. IVW3-M-3184201/003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Bürg-Vöstenhof das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber ein von rechts nach links ansteigender grüner Berg, darin über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenleisten auf grünem Boden eine goldene gequaderte Zinnenmauer und ein goldener Torturm mit Satteldach, schwarz geöffnetem Tor und zwei schwarzen Fensteröffnungen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Bürg-Vöstenhof festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.
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