Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf
LRNI_2002025Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-HaitzendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/97–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf
Ausgabedatum
29.03.2002
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf
1212/97–0
Kundmachung
25/02
2002-03-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.03.2002
Jahrgang 200225. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 2002, Zl. IVW3-M-3130801/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenleisten in Grün eine silberne Ruine mit rechtsstehendem Turm und schwarzen Fensteröffnungen, links begleitet von einem goldenen belaubten Weinstock mit zwei Trauben, auf dem Turm ein auf einem Bein stehender, linksgewendeter silberner Storch, im Schnabel einen goldenen Zweig haltend.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Etsdorf-Haitzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.
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