Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebreichsdorf
LRNI_2001143Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde EbreichsdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/95–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebreichsdorf
Ausgabedatum
31.10.2001
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebreichsdorf
1212/95–0
Kundmachung
143/01
2001-10-31
Blatt 1
Ausgegeben am31.10.2001
Jahrgang 2001143. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebreichsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. August 2001, Zl. IVW3-M-3060701/002-00, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Stadtgemeinde Ebreichsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Blau unter einem über zwei Webspulen laufenden silbernen schwarzgestreiften Band im Schildhaupt ein silbernes Wasserrad, die waagrechten Speichen durch silberne Leisten bis zum Schildrand verlängert, aus den Leisten wachsend rechts drei goldene Schilfrohre, links drei goldene Ähren, im Schildfuß zwei linksgewendete silberne Fische.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebreichsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.