Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Niederleis
LRNI_2001044Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde NiederleisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/94–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Niederleis
Ausgabedatum
15.06.2001
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Niederleis
1212/94–0
Kundmachung
44/01
2001-06-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.06.2001
Jahrgang 200144. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Niederleis
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Mai 2001, Zl. IVW3-M-3163601/002-01, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Gemeinde Niederleis das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch eine silberne Leiste gespalten, vorne in Grün vier silberne heraldische Lilien, zwei und zwei schrägrechts gestellt, hinten in Rot ein aufgerichteter, bekrönter goldener Greif, einen goldenen Stein in den Pranken haltend.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb- Rot” genehmigt.
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