Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg
LRNI_2001022bKundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde PerneggGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/93–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg
Ausgabedatum
20.04.2001
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg
1212/93–0
Kundmachung
22b/01
2001-04-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.04.2001
Jahrgang 200122b. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pernegg
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. April 2001, Zl. IVW3-M-3111701/002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Marktgemeinde Pernegg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber auf grünem Boden rechts ein grüner Laubbaum, dessen Stamm ein zur linken Seite des Baumes stehender aufgerichteter schwarzer Bär mit seinen Vorderpranken erfasst.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Pernegg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Schwarz” genehmigt.
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