Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen
LRNI_2000057Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde HauskirchenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/91–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen
Ausgabedatum
27.04.2000
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen
1212/91–0
Kundmachung
57/00
2000-04-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.04.2000
Jahrgang 200057. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hauskirchen
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratK n o t z e r
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 2000, Zl. IVW3-M-3082601/002-00, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, der Gemeinde Hauskirchen das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilt, oben in Rot, aus der Schildteilung wachsend, eine goldene Kirche in Seitenansicht mit rechtsstehendem achteckigem Turm, schwarzen Türen und Fensteröffnungen, unten in Grün, vom linken unteren Schildrand ausgehend, ein silbernes Denkmal, bestehend aus Standplatte, Basis, quadratischem Sockel und einer Vase mit einem stilisierten Erdapfel.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–10, die vom Gemeinderat der Gemeinde Hauskirchen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.
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