Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Fallbach
LRNI_1999146Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde FallbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/88–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Fallbach
Ausgabedatum
17.12.1999
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Fallbach
1212/88–0
Kundmachung
146/99
1999-12-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.12.1999
Jahrgang 1999146. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Fallbach
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. November 1999, ZI. IVW3-M-3160901/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Fallbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Über gewelltem blauem Schildfuß, darin drei silberne Wellenleisten, gespalten, vorne in Gold ein roter Turm mit fünf Zinnen, schwarz geöffnetem Rundbogentor und schwarzem Fenster, hinten in Grün ein aus fünf Ähren bestehendes goldenes Getreidebündel.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Fallbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Gelb-Grün” genehmigt.
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