Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Buchbach
LRNI_1999138Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde BuchbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/87–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Buchbach
Ausgabedatum
26.11.1999
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Buchbach
1212/87–0
Kundmachung
138/99
1999-11-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.11.1999
Jahrgang 1999138. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Buchbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Oktober 1999, ZI. IVW3-M-3180601/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Buchbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Von Grün und Rot durch einen silbernen Wellenbalken mit unterlegtem goldenem Wasserrad erniedrigt geteilt, dahinter aus der Schildteilung wachsend eine goldene Buche, begleitet von zwei goldenen Kastanien.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Buchbach festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.
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