Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg
LRNI_1999111Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde MailbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/84–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg
Ausgabedatum
01.10.1999
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg
1212/84–0
Kundmachung
111/99
1999-10-01
Blatt 1
Ausgegeben am01.10.1999
Jahrgang 1999111. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Mailberg
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratDr. Bauer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. August 1999, ZI. IVW3-M-3102501/002-99 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Marktgemeinde Mailberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Rot ein anstoßendes silbernes Malteserkreuz, belegt mit einem von Grün und Silber gevierten Herzschild mit vier zueinandergekehrten aufgerichteten Pferden in gewechselten Farben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Mailberg festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.