Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Berg
LRNI_1999084Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde BergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/83–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Berg
Ausgabedatum
30.07.1999
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Berg
1212/83–0
Kundmachung
84/99
1999-07-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.07.1999
Jahrgang 199984. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Berg
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juli 1999, Zl. IVW3-M-3070301/002-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Berg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Blau unter goldener Laubkrone ein roter, mit einer goldenen Leiste gesäumter Hügel, darin ein aus dem Schildfuß wachsendes goldenes Rad, aus dem wiederum eine dreiblättrige, zwei Trauben tragende goldene Weinrebe wächst.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Berg festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Gelb-Rot” genehmigt.
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