Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth
LRNI_1999079Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde EbenfurthGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/82–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth
Ausgabedatum
15.07.1999
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Ebenfurth
1212/82–0
Kundmachung
79/99
1999-07-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.07.1999
Jahrgang 199979. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben
für die Stadtgemeinde Ebenfurth
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. Mai 1999, ZI. IVW3-M-484/1-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Stadtgemeinde Ebenfurth das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber ein viereckiger, auf einem grünen Dreiberg stehender, silberner rotgedeckter Quaderturm mit zwei roten Dachfähnchen, schwarz geöffnetem Tor, rotsilberroten Torflügeln und halb aufgezogenem goldenem Fallgitter, über dem Tor ein roter Schild mit einem goldenen Löwen und darüber drei schwarze Schießscharten, zwei über ein gestellt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ebenfurth festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Rot-Gelb” genehmigt.
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