Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Statzendorf
LRNI_1999078Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde StatzendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/81–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Statzendorf
Ausgabedatum
15.07.1999
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Statzendorf
1212/81–0
Kundmachung
78/99
1999-07-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.07.1999
Jahrgang 199978. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben
für die Gemeinde Statzendorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Mai 1999, Zl. IVW3-M-422-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Statzendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In grünem Schild erhöht ein silberner Wellenbalken, aus dem Schildfuß wachsend ein silbernes Zahnrad, belegt mit einem gekreuzten schwarzen Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Statzendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.
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