Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Moorbad Harbach
LRNI_1999062Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Moorbad HarbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/80–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Moorbad Harbach
Ausgabedatum
15.06.1999
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Moorbad Harbach
1212/80–0
Kundmachung
62/99
1999-06-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.06.1999
Jahrgang 199962. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben
für die Gemeinde Moorbad Harbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1999, Zl. IVW3-M-138/8-99, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Moorbad Harbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Gold auf grünem Hügel, darin ein silberner Wellenbalken, eine schwarze Schale auf ebensolchem granitenem Sockel, aus der Schale wachsend eine stilisierte, dreiblättrige grüne Moorpflanze.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Gemeinde Moorbad Harbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Schwarz” genehmigt.
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