Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen
LRNI_1998057Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-AuenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
5505/2–0
Titel
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen
Ausgabedatum
08.04.1998
Text
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen
5505/2–0
Stammverordnung
57/98
1998-04-08
Blatt 1
Ausgegeben am08.04.1998
Jahrgang 199857. Stück
Die NÖ Landesregierung hat am 17. März 1997 aufgrund des § 3 Abs. 4 des NÖ Nationalparkgesetzes, LGBl. 5505–0 , verordnet:
Verordnung über die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratWagner
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Die Kennzeichnung des Nationalparks Donau-Auen hat mittels nachfolgend beschriebener Hinweistafeln zu erfolgen:
Auf einer kreisrunden, weißen Platte steht in Kleinbuchstaben, Schriftfarbe grün “nationalpark”, darunter in Schriftfarbe orange “donau” geschrieben, daneben ist ein Kreis mit blaugrüner Hintergrundstruktur (Abstraktion einer realen Fotographie von Astgestrüpp des Audickichts), worauf in der oberen Hälfte in weißer Schrift “auen” steht.
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