Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt
LRNI_1998032Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-GschaidtGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/74–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt
Ausgabedatum
19.02.1998
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt
1212/74–0
Kundmachung
32/98
1998-02-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.02.1998
Jahrgang 199832. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. November 1994, Zl. II/1-M-489/4-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Blau auf grünem, silbern bordiertem Dreiberg ein Grenzstein mit silbernem Sockel und konischem rotem Aufsatz mit silbernen Flanken, davor ein aus dem Dreiberg wachsendes goldenes Rad mit fünf sichtbaren Speichen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.
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