Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großdietmanns
LRNI_1998031Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde GroßdietmannsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/73–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großdietmanns
Ausgabedatum
19.02.1998
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großdietmanns
1212/73–0
Kundmachung
31/98
1998-02-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.02.1998
Jahrgang 199831. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großdietmanns
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Juni 1995, Zl. II/1-M-135/1-95, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Großdietmanns das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem von Silber und Grün im Tannenschnitt erhöht geteilten Schild, unten ein silberner, mit einem roten Ring belegter Dreiberg, darüber ein silberner Wellenbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großdietmanns festgesetzten Gemeindefarben “Grün- Weiß-Rot” genehmigt.
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