Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram
LRNI_1997094Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am WagramGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/70–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram
Ausgabedatum
19.09.1997
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram
1212/70–0
Kundmachung
94/97
1997-09-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.09.1997
Jahrgang 199794. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratVotruba
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. August 1997, Zl. IVW3-M-209-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl . 1000–9, der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Blau auf einem von einer silbernen Leiste gesäumten grünen Dreiberg ein viergeschoßiger silberner Turm mit geschlossenem Tor, drei querrechteckigen Fenstern und einem Kegeldach, rechts begleitet von einem goldenen Ährenbündel mit vier Ähren, links von einem goldenen Weinstock mit vier Blättern und einer Traube.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Stetteldorf am Wagram festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.
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