Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heldenberg
LRNI_1997058Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde HeldenbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/67–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heldenberg
Ausgabedatum
12.06.1997
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heldenberg
1212/67–0
Kundmachung
58/97
1997-06-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.06.1997
Jahrgang 199758. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Heldenberg
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Mai 1997, Zl. IVW3-M-156-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Heldenberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch eine goldene Leiste schräglinks geteilt, oben in Rot eine goldene Säulenhalle mit fünf Säulen, unten in Blau eine goldene Traube mit linksgestelltem Blatt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Heldenberg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb- Blau” genehmigt.
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