Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Otterthal
LRNI_1997046Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde OtterthalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/65–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Otterthal
Ausgabedatum
09.04.1997
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Otterthal
1212/65–0
Kundmachung
46/97
1997-04-09
Blatt 1
Ausgegeben am09.04.1997
Jahrgang 199746. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Otterthal
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. März 1997, Zl. IVW3-M-367-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Otterthal das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Im Tannenschnitt erhöht geteilt, oben in Blau ein silberner Hügel, unten über gewelltem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenfäden in Grün ein goldener Amboß.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Otterthal festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb- Blau” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.