Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am Leithaberge
LRNI_1997045Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am LeithabergeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/64–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am Leithaberge
Ausgabedatum
09.04.1997
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am Leithaberge
1212/64–0
Kundmachung
45/97
1997-04-09
Blatt 1
Ausgegeben am09.04.1997
Jahrgang 199745. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hof am Leithaberge
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Februar 1997, Zl. IVW3-M-75-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Marktgemeinde Hof am Leithaberge das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In grünem, von einer goldenen Leiste gesäumtem Hügel ein goldener Dreiseithof mit geschlossenem Tor, darüber in Gold eine gequaderte rote Zinnenmauer, darunter in blauem gewelltem Schildfuß drei silberne Wellenfäden.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hof am Leithaberge festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Gelb-Grün” genehmigt.
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