Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand
LRNI_1996102Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen WandGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/59–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand
Ausgabedatum
29.08.1996
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand
1212/59–0
Kundmachung
102/96
1996-08-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.08.1996
Jahrgang 1996102. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Höflein an der Hohen Wand
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Juni 1996, Zl. II/1-M-362a-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber unter blauem Schildhaupt eine blaue heraldische Lilie, im Schildfuß ein grüner Hügel, darin ein silbernes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Höflein an der Hohen Wand festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß-Grün” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.