Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Opponitz
LRNI_1996100Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde OpponitzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/57–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Opponitz
Ausgabedatum
29.08.1996
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Opponitz
1212/57–0
Kundmachung
100/96
1996-08-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.08.1996
Jahrgang 1996100. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Opponitz
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Juni 1996, Zl. II/1-M-23-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Opponitz das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Über grünem Dreiberg gespalten, vorne in Blau ein silbernes Wasserrad, hinten in Silber ein auf dem Dreiberg stehender, aufgerichteter roter Wolf.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Opponitz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.
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