Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ramsau
LRNI_1996082Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde RamsauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/55–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ramsau
Ausgabedatum
18.07.1996
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ramsau
1212/55–0
Kundmachung
82/96
1996-07-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.07.1996
Jahrgang 199682. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ramsau
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1996, Zl. II/1-M-249-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Ramsau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Gold eine von zwei blauen heraldischen Lilien begleitete, wachsende, am oberen Schildrand anstoßende grüne Tanne, belegt mit zwei schräggekreuzten silbernen Sensen, darunter ein aus dem Schildfuß wachsender Drudenfuß.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ramsau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.
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