Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Erlach
LRNI_1996081Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde ErlachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/54–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Erlach
Ausgabedatum
18.07.1996
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Erlach
1212/54–0
Kundmachung
81/96
1996-07-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.07.1996
Jahrgang 199681. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Erlach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1996, Zl. II/1-M-468/7-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-8, der Marktgemeinde Erlach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In blauem Schild, aus goldenem Dreiberg hervorragend, ein halbes goldenes Rad, daraus wachsend ein silberner Mann, in seiner Rechten einen silbernen Stab mit einem Ulrichskreuz haltend, den linken Arm in die Seite gestemmt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Erlach festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.
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