Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn
LRNI_1996080Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Klein-PöchlarnGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/53–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn
Ausgabedatum
18.07.1996
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn
1212/53–0
Kundmachung
80/96
1996-07-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.07.1996
Jahrgang 199680. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Mai 1996, Zl. II/1-M-268-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Marktgemeinde Klein- Pöchlarn das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Blau über gewelltem silbernem Schildfuß, ein goldener Krug, begleitet rechts oben von einem silbernem Schlüssel mit linksgewendetem Bart, links oben von einem steigenden silbernen Fisch.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Klein-Pöchlarn festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Blau” genehmigt.
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