Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Payerbach
LRNI_1994125Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde PayerbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/51–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Payerbach
Ausgabedatum
28.10.1994
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Payerbach
1212/51–0
Kundmachung
125/94
1994-10-28
Blatt 1
Ausgegeben am28.10.1994
Jahrgang 1994125. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Payerbach
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. August 1994, Zl. II/1-M-368/3-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Payerbach das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Erhöht geteilt durch einen silbernen Viadukt mit fünf weiten Bögen im Mittelteil sowie vier engen links und rechts, oben in Grün eine gestürzte, abgeflachte goldene Spitze, darin ein aufgerichteter roter Greif, in den Vorderklauen einen ebensolchen Hasen haltend, unten in Rot eine gold bordierte, gestürzte blaue Spitze, im Schildfuß belegt mit einer goldenen Raute, darin ein gekreuztes rotes Bergwerkszeichen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Payerbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb- Blau” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.