Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Markgrafneusiedl
LRNI_1994124Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde MarkgrafneusiedlGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/50–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Markgrafneusiedl
Ausgabedatum
28.10.1994
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Markgrafneusiedl
1212/50–0
Kundmachung
124/94
1994-10-28
Blatt 1
Ausgegeben am28.10.1994
Jahrgang 1994124. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Markgrafneusiedl
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juli 1994, Zl. II/1-M-111-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Markgrafneusiedl das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem durch einen silbernen Wellenbalken schräglinks geteilten Schild oben in Blau ein goldener Adler, unten in Rot eine goldene Ruine mit linksstehendem Turm und schwarzen Tür- und Fensteröffnungen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Markgrafneusiedl festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Gelb-Rot” genehmigt.
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