Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Herrnbaumgarten
LRNI_1994099Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde HerrnbaumgartenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/47–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Herrnbaumgarten
Ausgabedatum
07.09.1994
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Herrnbaumgarten
1212/47–0
Kundmachung
99/94
1994-09-07
Blatt 1
Ausgegeben am07.09.1994
Jahrgang 199499. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Herrnbaumgarten
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-311-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Herrnbaumgarten das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber auf grünem Dreiberg ein zinnenbekrönter, gequaderter schwarzer Turm, belegt mit einem rotsilberroten Bindenschild, zu beiden Seiten je ein belaubter grüner Weinstock mit zwei Trauben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Herrnbaumgarten festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz- Weiß-Grün” genehmigt.
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