Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Wiener Neudorf
LRNI_1994098Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Wiener NeudorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/46–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Wiener Neudorf
Ausgabedatum
07.09.1994
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Markt- gemeinde Wiener Neudorf
1212/46–0
Kundmachung
98/94
1994-09-07
Blatt 1
Ausgegeben am07.09.1994
Jahrgang 199498. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wiener Neudorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 1994, Zl. II/1-M-348-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Marktgemeinde Wiener Neudorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem von Blau und Silber gespaltenen Schild ein schrägrechts gestelltes Beil in verwechselten Farben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wiener Neudorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.