Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochwolkersdorf
LRNI_1994062Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde HochwolkersdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/44–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochwolkersdorf
Ausgabedatum
26.05.1994
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochwolkersdorf
1212/44–0
Kundmachung
62/94
1994-05-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.05.1994
Jahrgang 199462. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hochwolkersdorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. März 1994, Zl. II/1-M-490/1-94, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–7, der Gemeinde Hochwolkersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In rotsilberrotem Bindenschild zwei aus den Schildrändern wachsende halbe Wagenräder in verwechselten Farben, darunter ein von Blau und Gold gespaltener Schildfuß, mit einem Sparren in verwechselten Farben belegt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochwolkersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Gelb-Blau” genehmigt.
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