Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld
LRNI_1992113Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde WaidmannsfeldGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/39–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld
Ausgabedatum
24.09.1992
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld
1212/39–0
Kundmachung
113/92
1992-09-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.09.1992
Jahrgang 1992113. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waidmannsfeld
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Juli 1992, Zl. II/1-M-508/1-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Waidmannsfeld das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem durch einen silbernen geschwungenen Balken schräglinks geteilten Schild vorne in Grün eine goldene Kirche mit rechtsstehendem Turm und schwarzen Türen und Fenstern, hinten in Rot drei silberne aufgerollte Papierrollen, zwei zu eins gestellt”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Waidmannsfeld festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.
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