Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Gemeindefarben für die Gemeinde Hollenthon
LRNI_1992045Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Gemeindefarben für die Gemeinde HollenthonGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/35–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Gemeindefarben für die Gemeinde Hollenthon
Ausgabedatum
10.04.1992
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Gemeindefarben für die Gemeinde Hollenthon
1212/35–0
Kundmachung
45/92
1992-04-10
Blatt 1
Ausgegeben am10.04.1992
Jahrgang 199245. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Hollenthon
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. März 1992, Zl. II/1-M-492-92, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Hollenthon das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein grüner Schild, gespalten durch eine aus dem Schildfuß wachsende stilisierte goldene Tanne, davor ein rechtsgewendeter schwarzer Basilisk mit emporgeringeltem Stachelschwanz, rechts und links oben je eine silberne heraldische Lilie.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Hollenthon festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.
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