Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muggendorf
LRNI_1992011Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde MuggendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/33–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muggendorf
Ausgabedatum
12.02.1992
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muggendorf
1212/33–0
Kundmachung
11/92
1992-02-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.02.1992
Jahrgang 199211. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Muggendorf
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 3. Dezember 1991, Zl. II/1-M-502-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Muggendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In grünem Schild erniedrigt ein silberner Wellenbalken, darüber ein springender Hirsch mit achtendigem Geweih, im Schildfuß eine goldene Sapine schräg gekreuzt mit einer goldenen Hacke.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Muggendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.
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