Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Jaidhof
LRNI_1991126Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde JaidhofGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/32–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Jaidhof
Ausgabedatum
21.11.1991
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Jaidhof
1212/32–0
Kundmachung
126/91
1991-11-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.11.1991
Jahrgang 1991126. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Jaidhof
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Oktober 1991, Zl. II/1-M-221-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Jaidhof das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün eine aus dem Schildfuß wachsende goldene Zinnenmauer mit zinnenbekröntem Mittelturm und schwarzer Toröffnung, darüber ein springender goldener Hirsch mit achtendigem Geweih, links und rechts oben von je einer goldenen Korngarbe begleitet.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Jaidhof festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.