Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wiesmath
LRNI_1991125Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde WiesmathGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/31–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wiesmath
Ausgabedatum
21.11.1991
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wiesmath
1212/31–0
Kundmachung
125/91
1991-11-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.11.1991
Jahrgang 1991125. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wiesmath
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. September 1991, Zl. II/1-M-512-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Marktgemeinde Wiesmath das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In blauem Schild, aus grünem Dreiberg hervorragend, ein halbes goldenes Rad, daraus wachsend ein goldener Mann mit Mantel und Kappe, der in seiner Rechten ein Schwert hält und seinen linken Arm in die Seite stemmt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wiesmath festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb- Grün” genehmigt.
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