Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein
LRNI_1991114Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde BreitensteinGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/29–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein
Ausgabedatum
04.10.1991
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein
1212/29–0
Kundmachung
114/91
1991-10-04
Blatt 1
Ausgegeben am04.10.1991
Jahrgang 1991114. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenstein
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1991, Zl. II/1-M-354-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Breitenstein das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Ein grüner Schild, schräglinks geteilt durch einen silbernen Wellenbalken, unten auf wachsendem goldenen Felsen eine ebensolche Ruine mit linksstehendem Bergfried und schwarzen Schießscharten, oben aus der Schildteilung wachsend eine zweigeschossige goldene Brücke mit oben vier und unten zwei Bogenöffnungen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.
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