Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Prigglitz
LRNI_1991113Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde PrigglitzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/28–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Prigglitz
Ausgabedatum
04.10.1991
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Prigglitz
1212/28–0
Kundmachung
113/91
1991-10-04
Blatt 1
Ausgegeben am04.10.1991
Jahrgang 1991113. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Prigglitz
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 30. Juli 1991, Zl. II/1-M-370-91, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Prigglitz das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün über blauem Schildfuß eine goldene Brücke, darüber eine silberne Kirche mit Kapellenanbauten, drei Chordächern, Walmdach, aufgesetztem Turm und schwarzen Fenstern, rechts und links oben begleitet von einem gezähnten silbernen Schrägeck.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Prigglitz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.
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