Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzenreith
LRNI_1991057Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde EnzenreithGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/25–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzenreith
Ausgabedatum
05.06.1991
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzenreith
1212/25–0
Kundmachung
57/91
1991-06-05
Blatt 1
Ausgegeben am05.06.1991
Jahrgang 199157. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Enzenreith
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Dezember 1990, II/1-M-357/2-90, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Enzenreith das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein im Göppelschnitt geteilter Schild, vorne in Rot ein linksgewendeter, auffliegender, gekrönter silberner Kranich, hinten in Silber auf grünem Dreiberg eine grüne Fichte, in silbernem Schildfuß ein gekreuztes schwarzes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Enzenreith festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.
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