Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl
LRNI_1990098Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde GroßmuglGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/24–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl
Ausgabedatum
20.09.1990
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl
1212/24–0
Kundmachung
98/90
1990-09-20
Blatt 1
Ausgegeben am20.09.1990
Jahrgang 199098. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Großmugl
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Juni 1990, II/1-M-196-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Marktgemeinde Großmugl das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In Blau auf goldenem Felsen ein schwarzes Nest, darin ein silberner Pelikan mit ausgebreiteten Flügeln und rotem Schnabel, drei ebenfalls silberne Junge mit seinem eigenen Blut fütternd”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großmugl festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.