Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Loich
LRNI_1990053Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde LoichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/23–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Loich
Ausgabedatum
22.06.1990
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Loich
1212/23–0
Kundmachung
53/90
1990-06-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.06.1990
Jahrgang 199053. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Loich
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. April 1990, II/1-M-407-90, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Loich das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein grüner Schild, schräglinks geteilt durch einen silbernen Wellenbalken, oben eine goldene Mitra über drei goldenen Scheiben, unten ein gekreuztes goldenes Bergwerkszeichen, Schlegel und Eisen”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Loich festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.
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