Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau
LRNI_1990033Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde BreitenauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/20–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau
Ausgabedatum
22.03.1990
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau
1212/20–0
Kundmachung
33/90
1990-03-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.03.1990
Jahrgang 199033. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Breitenau
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Februar 1990, II/1-M-353-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Breitenau das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein geteilter Schild, oben Grün, unten wiedergeteilt von Gold und Blau, über den goldenen Balken ein schwarzes Zahnrad gelegt, dahinter drei aus dem Schildfuß wachsende goldene Ähren”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Breitenau festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.