Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla
LRNI_1989101Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde WürmlaGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1212/18–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla
Ausgabedatum
30.10.1989
Text
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla
1212/18–0
Kundmachung
101/89
1989-10-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.10.1989
Jahrgang 1989101. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Würmla
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Juli 1989, II/1-M-463-1989, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Würmla, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In Grün unter zwei gegengewendeten silbernen Schlangen mit goldenen Krönchen eine aufgerichtete goldene Korngarbe, darunter aus dem Schildfuß wachsend ein silbernes Zahnrad.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Würmla festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Grün-Gelb” genehmigt.
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